AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sie kommen zur Behandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird (Bestellpraxis). Das bedeutet, dass die durch Termin vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch in der Regel die andernorts vielfach üblichen Wartezeiten erspart bleiben. Ein Termin gilt bei Terminvergabe per Terminzettel, Telefonat oder E-Mail als vereinbart. Da wir nach dem Bestellsystem arbeiten, bedeutet dies jedoch auch, dass Sie, wenn Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, diese spätestens 24 Stunden vorher absagen müssen, damit wir die für sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Bei besonders umfangreichen Terminen, wozu Erstgespräche, Planbesprechungen, der Einsatz oder das Entfernen von Zahnspangen zählen, ist der Termin spätestens 48 h vorher abzusagen. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinn, sondern begründet zugleich beiderseitige vertragliche Pflichten. So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit gemäß § 615 BGB in Rechnung gestellt werden, es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft sie kein Verschulden. In diesem Fall haben Sie Ihr Nichtverschulden unverzüglich mitzuteilen und ggf. nachzuweisen. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termine nicht fristgerecht abgesagt und/oder eingehalten wird. Wir weisen darauf hin, dass mehrfach versäumte Termine die Behandlung verlängern und erschweren können und den ordnungsgemäßen Behandlungsverlauf gefährden, wenn nicht sogar zum Abbruch einer Behandlung führen können. Bei gesetzlich versicherten Patienten sind wir verpflichtet, dies der Krankenkasse zu melden

Orthodentix ist eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft zwischen Dr. Baxmann, Fachpraxis für Kieferorthopädie, Arnoldstr. 13 b, 47906 Kempen und der Orthodentix MVZ GmbH, Nordwall 59, 47608 Geldern und der Orthodentix MVZ II GmbH, Moerser Str. 242, 47475 Kamp-Lintfort. Ihr Behandlungsvertrag kommt mit der Orthodentix ÜBAG zustande. Sie erteilen Ihre Zustimmung, dass sämtliche der überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft angehörigen Ärzte Einsicht in Ihre Patientenakte nehmen und Sie behandeln dürfen, wobei Ihr Recht auf freie Arztwahl unberührt bleibt.

Gesetzlich versicherte Patienten sind verpflichtet Ihre Versichertenkarte vorzulegen. Dies gilt bei einmaligen Terminen zum jeweiligen Termin, bei fortlaufenden Behandlung 1x im Quartal. Falls Sie diese bei Ihrem Termin vergessen haben und nicht innerhalb des Quartals nachreichen, sind wir verpflichtet Ihnen die erbrachten Leistungen nach der privaten Gebührenordnung (GOÄ/GOZ) in Rechnung zu stellen.

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