Kieferorthopäde steuerlich absetzen – ist das möglich?

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle steuerliche Fragen wende dich bitte an einen qualifizierten Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Eine kieferorthopädische Behandlung kann schnell mehrere Tausend Euro kosten. Viele Patienten wissen nicht, dass sie einen Teil dieser Ausgaben über die Steuererklärung zurückholen können. Der Gesetzgeber ermöglicht es dir, medizinisch notwendige Behandlungen als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Zahnspange für dein Kind oder eine Behandlung im Erwachsenenalter handelt. Entscheidend ist die medizinische Begründung. Wenn dein Kieferorthopäde die Behandlung als notwendig einstuft, hast du gute Chancen auf eine steuerliche Entlastung. Die Rechnung vom Kieferorthopäden wird dann zu einem wichtigen Dokument für deine Steuererklärung.
Allerdings gibt es dabei einige Besonderheiten zu beachten. Nicht jeder Euro lässt sich direkt absetzen, und es gelten bestimmte Grenzen. Dieser Artikel zeigt dir, unter welchen Voraussetzungen du die Kosten deiner kieferorthopädischen Behandlung steuerlich geltend machen kannst und wie du dabei am besten vorgehst.
Das Wichtigste zuerst: Ja, du kannst die Kosten absetzen!
Die gute Nachricht lautet: Der Kieferorthopäde lässt sich steuerlich absetzen. Das Finanzamt erkennt kieferorthopädische Behandlungen als außergewöhnliche Belastungen an, sofern sie medizinisch begründet sind. Diese Regelung gilt unabhängig vom Alter des Patienten.
Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die dir zwangsläufig entstehen und deine finanzielle Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Medizinische Behandlungen fallen genau in diese Kategorie. Das Steuerrecht berücksichtigt, dass niemand freiwillig hohe Beträge für gesundheitliche Maßnahmen ausgibt.
Wenn du deine Kieferorthopäde-Rechnung in der Steuererklärung angibst, prüft das Finanzamt zwei Dinge: die medizinische Notwendigkeit und die Höhe deiner zumutbaren Belastung. Erst wenn deine Gesamtkosten diese persönliche Grenze überschreiten, wirkt sich der übersteigende Betrag steuermindernd aus. Die Kosten vom Kieferorthopäden für die Steuererklärung zusammenzustellen lohnt sich trotzdem in vielen Fällen, besonders bei umfangreicheren Behandlungen. Behalte alle Belege gut sortiert, denn sie bilden die Grundlage für deine Geltendmachung beim Finanzamt.
Wann kannst du deinen Kieferorthopäden steuerlich absetzen?
Medizinische Notwendigkeit als Hauptkriterium
Die zentrale Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit ist die medizinische Notwendigkeit. Dein Kieferorthopäde muss die Behandlung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen, nicht aus rein kosmetischen Motiven. Das Finanzamt orientiert sich dabei an fachlichen Standards.
Medizinisch notwendig sind Behandlungen, die der Vorbeugung, Linderung oder Heilung von Erkrankungen dienen. Dazu gehören:
- Fehlstellungen, die das Kauen beeinträchtigen
- Kieferanomalien, die Sprachprobleme verursachen
- Zahnstellungen, die zu Kiefergelenkbeschwerden führen
- Fehlstellungen, die langfristig zu Zahnschäden führen würden
Einen Nachweis über die medizinische Notwendigkeit erhältst du von deinem behandelnden Arzt. Dieses Attest solltest du vor Behandlungsbeginn einholen, um später keine Schwierigkeiten mit dem Finanzamt zu bekommen. Bei Kindern übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten meist teilweise, was bereits ein Indiz für die medizinische Begründung darstellt. Für die Steuererklärung der kieferorthopädischen Behandlung benötigst du diesen Nachweis trotzdem, da das Finanzamt eigenständig prüft.
Unterschied zwischen medizinischer und rein ästhetischer Behandlung
Nicht jede Zahnkorrektur wird vom Finanzamt anerkannt. Der Unterschied zwischen medizinischer und ästhetischer Behandlung entscheidet darüber, ob du die Kosten des Kieferorthopäden in der Steuererklärung angeben kannst. Eine klare Abgrenzung ist wichtig.
Ästhetische Behandlungen dienen ausschließlich der Verschönerung des Lächelns, ohne dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt. Leichte Zahnfehlstellungen, die weder Beschwerden verursachen noch funktionelle Probleme nach sich ziehen, fallen in diese Kategorie. Solche Behandlungen lassen sich nicht steuerlich geltend machen, auch wenn sie mehrere Tausend Euro kosten.
Medizinische Behandlungen hingegen beheben funktionelle Störungen oder beugen gesundheitlichen Schäden vor. Dazu gehören:
- Kreuzbiss
- Offener Biss
- Starke Überbisse
- Kieferanomalien, die zu Atemproblemen führen
Hier greift das Finanzamt nicht ein, wenn du die Kieferorthopäde-Rechnung absetzen möchtest. Die Grenze verläuft dort, wo die Gesundheit betroffen ist. Ein fachärztliches Attest dokumentiert diese Abgrenzung und schützt dich vor späteren Rückfragen der Finanzbehörde.
Die zumutbare Belastung verstehen
Erklärung: Nur Kosten über der zumutbaren Belastung werden berücksichtigt
Das Finanzamt erkennt nicht automatisch jeden Euro deiner Behandlungskosten an. Zuerst musst du eine individuelle Grenze überschreiten, die sogenannte zumutbare Belastung. Erst der Betrag, der darüber hinausgeht, mindert deine Steuerlast tatsächlich.
Diese Regelung beruht auf dem Gedanken, dass jeder Mensch einen bestimmten Anteil seiner Gesundheitskosten selbst tragen kann, ohne übermäßig belastet zu sein. Die zumutbare Belastung wird in Prozent deines Jahreseinkommens berechnet und hängt von mehreren Faktoren ab. Je höher dein Einkommen, desto mehr musst du selbst tragen, bevor das Finanzamt einspringt.
Beispielrechnung:
- Zumutbare Belastung: 1.200 €
- Kosten für kieferorthopädische Behandlung: 3.000 €
- Steuerlich absetzbar: 1.800 € (3.000 € – 1.200 €)
Die ersten 1.200 Euro musst du selbst schultern. Wenn deine gesamten außergewöhnlichen Belastungen diese Grenze nicht erreichen, bleibt die steuerliche Wirkung leider aus. Deshalb lohnt es sich, möglichst viele absetzbare Ausgaben in einem Jahr zu bündeln.
Faktoren, die die Höhe beeinflussen (Einkommen, Familienstand, Kinder)
Deine persönliche zumutbare Belastung hängt von drei wesentlichen Faktoren ab: deinem Gesamtbetrag der Einkünfte, deinem Familienstand und der Anzahl deiner Kinder. Das Einkommensteuergesetz definiert gestaffelte Prozentsätze, die auf verschiedene Einkommensbereiche angewendet werden.
Prozentsätze der zumutbaren Belastung nach Einkommensteuergesetz:
| Familienstand | Bis 15.340 € | 15.340 € – 51.130 € | Über 51.130 € |
|---|---|---|---|
| Einzelveranlagung, keine Kinder | 5% | 6% | 7% |
| Zusammenveranlagung, keine Kinder | 4% | 5% | 6% |
| 1-2 Kinder | 2% | 3% | 4% |
| 3+ Kinder | 1% | 1% | 2% |
Familien mit Kindern profitieren von deutlich niedrigeren Prozentsätzen als Singles oder kinderlose Paare. Die Berechnung erfolgt stufenweise über mehrere Einkommensbereiche. Du musst also nicht den höchsten Prozentsatz auf dein gesamtes Einkommen anwenden, sondern nur auf den Teil, der in die jeweilige Stufe fällt. Diese komplexe Berechnung übernimmt normalerweise deine Steuersoftware oder dein Steuerberater.
Tipp: Warum es sich lohnt, Kosten in einem Jahr zu bündeln
Die zumutbare Belastung gilt für jedes Steuerjahr neu. Deshalb kann es sinnvoll sein, mehrere medizinische Behandlungen bewusst in einem Jahr durchführen zu lassen. So überschreitest du die Grenze leichter und holst mehr Geld zurück.
Vergleichsbeispiel:
Variante 1 – Verteilung über 3 Jahre:
- Jahr 1: 1.300 € (unter zumutbarer Belastung von 1.500 €) → keine Steuerersparnis
- Jahr 2: 1.400 € (unter zumutbarer Belastung) → keine Steuerersparnis
- Jahr 3: 1.300 € (unter zumutbarer Belastung) → keine Steuerersparnis
Variante 2 – Bündelung in einem Jahr:
- Jahr 1: 4.000 € (über zumutbarer Belastung von 1.500 €) → 2.500 € steuerlich absetzbar
Besprich mit deinem Kieferorthopäden, ob sich die Zahlungsweise beeinflussen lässt. Manche Praxen bieten flexible Zahlungspläne an. Auch andere absetzbare Gesundheitskosten wie Brillen, Zahnersatz oder Medikamente solltest du möglichst im selben Jahr anfallen lassen. Beachte dabei, dass das Zahlungsdatum zählt, nicht der Zeitpunkt der Behandlung.
Welche Kosten der kieferorthopädischen Behandlung kannst du absetzen?
Behandlungskosten selbst
Alle direkten Behandlungskosten gehören zu den absetzbaren Ausgaben. Folgende Leistungen kannst du geltend machen:
- Erstuntersuchungen und Diagnostik
- Röntgenaufnahmen und Abdrücke
- Einsetzen der Zahnspange
- Regelmäßige Kontrolltermine und Anpassungen
- Entfernen der Apparatur
- Retainer zur Stabilisierung nach der Behandlung
Bei einer festen Zahnspange umfasst das die Kosten für das Einsetzen, alle Anpassungen und schließlich das Entfernen der Apparatur. Jede Rechnung, die dein Kieferorthopäde ausstellt, ist potenziell relevant für deine Steuererklärung.
Wichtig ist, dass du sowohl die Gesamtkosten als auch eventuelle Erstattungen durch deine Krankenversicherung angibst. Das Finanzamt berücksichtigt nur deinen tatsächlichen Eigenanteil. Wenn die Krankenkasse beispielsweise 50 Prozent übernimmt, kannst du die andere Hälfte als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Bewahre alle Rechnungen und Zahlungsbelege sorgfältig auf. Die Kieferorthopäde-Rechnung für die Steuererklärung sollte alle Positionen klar aufschlüsseln, damit das Finanzamt die medizinische Notwendigkeit nachvollziehen kann.
Fahrtkosten zur Praxis
Nicht nur die Behandlung selbst, sondern auch der Weg dorthin kostet Geld. Diese Fahrtkosten kannst du ebenfalls steuerlich geltend machen:
- Fahrtenpauschale: 0,30 € pro Kilometer (Hin- und Rückfahrt)
- Öffentliche Verkehrsmittel: Tatsächliche Kosten gegen Nachweis
Beispielrechnung:
- Entfernung zur Praxis: 15 km (einfache Strecke)
- Anzahl Termine im Jahr: 20
- Gesamtstrecke: 20 Termine × 30 km = 600 km
- Erstattungsfähige Fahrtkosten: 600 km × 0,30 € = 180 €
Führe ein Fahrtenbuch oder notiere dir zumindest die Termine und Entfernungen. Das Finanzamt kann diese Angaben kontrollieren. Gerade bei längeren Behandlungen mit vielen Terminen summieren sich die Fahrtkosten zu einem beachtlichen Betrag.
Spezielle Pflege- und Reinigungsmittel
Eine kieferorthopädische Behandlung erfordert oft besondere Hygienemaßnahmen. Folgende Produkte kannst du absetzen, wenn sie im direkten Zusammenhang zur Behandlung stehen:
- Elektrische Zahnbürsten mit speziellen Aufsätzen für Zahnspangen
- Interdentalbürsten
- Mundduschen
- Spezielle Mundspülungen
- Reinigungstabletten für herausnehmbare Zahnspangen
Nicht jede Zahnpasta oder Zahnbürste aus dem Supermarkt lässt sich absetzen. Es muss einen direkten Zusammenhang zur Behandlung geben. Bewahre die Kassenbelege auf und notiere, wofür du das Produkt benötigst. Eine Bescheinigung oder Empfehlung deines Kieferorthopäden stärkt deine Position gegenüber dem Finanzamt.
Medikamente und Hilfsmittel
Schmerzmittel nach dem Einsetzen oder Nachstellen einer Zahnspange können notwendig sein. Auch weitere Hilfsmittel gehören zu den absetzbaren Kosten:
- Verschreibungspflichtige Schmerzmittel
- Spezielle Wachse zum Schutz der Mundschleimhaut
- Aufbewahrungsbehälter für herausnehmbare Apparaturen
- Kieferorthopädische Gummizüge
- Andere vom Kieferorthopäden verordnete Materialien
Verschreibungspflichtige Medikamente erkennst du am Rezept. Diese kannst du problemlos absetzen, sofern sie im Zusammenhang mit der kieferorthopädischen Behandlung stehen. Bei rezeptfreien Mitteln hilft eine ärztliche Empfehlung oder Verordnung, um den Bezug zur Behandlung nachzuweisen.
Was passiert mit Erstattungen der Krankenkasse?
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen bei Kindern einen Teil der kieferorthopädischen Kosten, wenn eine bestimmte medizinische Indikation vorliegt. Auch private Zusatzversicherungen erstatten häufig Behandlungsanteile. Diese Erstattungen musst du bei der Steuererklärung berücksichtigen.
Rechenbeispiel:
- Gesamtkosten der Behandlung: 5.000 €
- Erstattung durch Krankenkasse: 2.000 €
- Verbleibender Eigenanteil: 3.000 €
- Abzüglich zumutbare Belastung: 1.200 €
- Steuerlich absetzbar: 1.800 €
Das Finanzamt zieht die erhaltenen Leistungen von deinen Gesamtkosten ab. Nur der verbleibende Eigenanteil zählt als außergewöhnliche Belastung. Trage in deiner Steuererklärung beide Beträge ein: die Gesamtkosten und die Erstattungen. Manche Krankenkassen zahlen erst nach Abschluss der Behandlung. Gib dann an, dass du mit Erstattungen rechnest, auch wenn diese noch nicht geflossen sind.
So trägst du die Kosten in deine Steuererklärung ein
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Der Prozess, die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung in der Steuererklärung anzugeben, folgt einem klaren Schema:
Schritt 1: Unterlagen sammeln
- Alle Rechnungen vom Kieferorthopäden
- Zahlungsbelege (Kontoauszüge, Quittungen)
- Erstattungsbescheide von Krankenkasse oder Versicherung
- Ärztliche Atteste zur medizinischen Notwendigkeit
- Belege für Fahrtkosten, Hilfsmittel und Medikamente
Schritt 2: Eigenanteil berechnen
- Addiere alle Ausgaben im betreffenden Steuerjahr
- Ziehe alle Erstattungen ab
- Das Ergebnis ist dein absetzbarer Eigenanteil
Schritt 3: Steuererklärung ausfüllen
- Trage den Betrag in die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ ein
- Füge Nachweise als Anlage bei oder halte sie bereit
Schritt 4: Einreichen und prüfen lassen
- Übermittle die Steuererklärung fristgerecht
- Das Finanzamt prüft und berücksichtigt den über der zumutbaren Belastung liegenden Betrag
Welche Anlage du brauchst
Für die steuerliche Geltendmachung deiner kieferorthopädischen Behandlung benötigst du die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“. Dieses Formular ist fester Bestandteil der Einkommensteuererklärung und wird zusätzlich zum Hauptvordruck ausgefüllt.
In der Anlage findest du verschiedene Kategorien:
- Krankheitskosten ← Hier trägst du deine Behandlungskosten ein
- Pflegekosten
- Beerdigungskosten
- Kosten für Haushaltshilfe
Die Anlage fragt auch nach anderen außergewöhnlichen Belastungen. Alle diese Positionen werden zusammengerechnet. Erst wenn die Summe deine persönliche zumutbare Belastung übersteigt, wirkt sich der übersteigende Teil steuermindernd aus. Das Finanzamt berechnet automatisch, ob und in welcher Höhe eine Steuerermäßigung vorliegt.
Welche Belege du aufbewahren solltest
Lückenlose Dokumentation ist das A und O, wenn du deine Kieferorthopäde-Kosten absetzen möchtest. Folgende Unterlagen solltest du aufbewahren:
Pflichtdokumente:
- Originalrechnungen vom Kieferorthopäden (mit detaillierter Leistungsaufschlüsselung)
- Zahlungsbelege (Kontoauszüge, Überweisungsträger)
- Erstattungsbescheide von Krankenkasse/Versicherung
- Ärztliches Attest zur medizinischen Notwendigkeit
Zusätzliche Nachweise:
- Belege für Fahrtkosten (Fahrtenbuch oder Terminübersicht)
- Quittungen für Hilfsmittel und Reinigungsmittel
- Rezepte und Belege für Medikamente
- Empfehlungen des Kieferorthopäden für spezielle Produkte
Führe am besten eine übersichtliche Liste, in der du alle Ausgaben mit Datum, Betrag und Art der Kosten notierst. Diese Aufstellung erleichtert dir das Ausfüllen der Steuererklärung erheblich. Das Finanzamt kann die Belege bis zu mehrere Jahre nach Abgabe der Steuererklärung anfordern, also bewahre alles sicher auf.
Wo du die Kieferorthopäde-Rechnung einträgst
Die konkrete Eintragung erfolgt in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ im Abschnitt „Krankheitskosten“.
Bei elektronischer Steuererklärung (ELSTER/Software):
- Navigiere zu „Außergewöhnliche Belastungen“
- Wähle die Kategorie „Krankheitskosten“
- Trage die Gesamtsumme deiner Ausgaben ein
- Gib die erhaltenen Erstattungen an
- Die Software berechnet automatisch den absetzbaren Betrag
Bei Papierformularen:
- Trage den Gesamtbetrag in die entsprechende Zeile ein
- Subtrahiere die Erstattungen
- Das Finanzamt berücksichtigt automatisch deine zumutbare Belastung
Du musst die zumutbare Belastung nicht selbst ermitteln. Wichtig ist nur, dass du alle Kosten wahrheitsgemäß und vollständig angibst. Falsche Angaben können zu Nachforderungen oder Problemen mit dem Finanzamt führen.
Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzung
Können auch Kinder-Behandlungen abgesetzt werden?
Kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern lassen sich genauso steuerlich absetzen wie Behandlungen bei Erwachsenen. Eltern können die Kosten für ihre Kinder in ihrer eigenen Steuererklärung geltend machen, solange die Kinder zu ihrem Haushalt gehören und sie Kindergeld oder Kinderfreibeträge erhalten.
Besonderheiten bei Kindern:
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen oft 50-80% der Kosten
- Der verbleibende Eigenanteil (meist 10-20%) ist absetzbar
- Auch private Zusatzkosten über den Kassenanteil hinaus sind absetzbar
- Die medizinische Notwendigkeit ist meist durch die Kassenübernahme belegt
Auch private Zusatzkosten, die über den Kassenanteil hinausgehen, sind absetzbar. Dazu gehören hochwertigere Brackets, unsichtbare Zahnspangen oder beschleunigte Behandlungsverfahren. Wichtig ist, dass auch hier die medizinische Notwendigkeit der Grundbehandlung gegeben sein muss. Rein ästhetische Zusatzleistungen ohne medizinischen Mehrwert erkennt das Finanzamt nicht an.
Was ist mit Zahnspangen für Erwachsene?
Auch Erwachsene können die Kosten ihrer kieferorthopädischen Behandlung steuerlich geltend machen. Das Alter spielt keine Rolle, solange die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird. Tatsächlich entscheiden sich immer mehr Erwachsene für eine Zahnkorrektur, sei es aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen.
Wichtige Punkte für Erwachsene:
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten (außer bei schweren Kieferanomalien)
- Der gesamte Betrag muss meist selbst getragen werden
- Alle Behandlungsarten sind absetzbar: klassische Brackets, unsichtbare Zahnspangen, Aligner
- Ein ärztliches Attest ist besonders wichtig
Wenn du unter Kiefergelenkproblemen, Sprechstörungen oder starken Zahnfehlstellungen leidest, die deine Gesundheit beeinträchtigen, solltest du dir ein ärztliches Attest ausstellen lassen. Damit kannst du die kompletten Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung ansetzen, sofern sie deine zumutbare Belastung übersteigen.
Brauche ich ein ärztliches Attest?
Ein ärztliches Attest ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Es dokumentiert die medizinische Notwendigkeit deiner Behandlung und schützt dich vor Nachfragen oder Ablehnungen durch das Finanzamt.
Das sollte im Attest stehen:
- Diagnose der Fehlstellung
- Medizinische Begründung für die Behandlung
- Formulierungen wie „medizinisch indiziert“ oder „zur Vermeidung gesundheitlicher Folgeschäden notwendig“
- Stempel und Unterschrift des Arztes
Wann du das Attest einholen solltest:
- Idealerweise vor Behandlungsbeginn
- Bei Kindern oft weniger kritisch (Kassenübernahme gilt als Nachweis)
- Bei Erwachsenen besonders wichtig
Manche Finanzämter fordern das Attest nur auf Nachfrage an, andere möchten es direkt bei Einreichung der Steuererklärung sehen. Am sichersten fährst du, wenn du es von Anfang an zu deinen Unterlagen legst. Die Kosten für das Attest selbst kannst du übrigens ebenfalls als Teil der Behandlungskosten absetzen.
Fazit
Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung steuerlich abzusetzen ist nicht nur möglich, sondern kann sich finanziell deutlich lohnen. Voraussetzung ist, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist und deine außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Mit vollständiger Dokumentation und strategischer Planung holst du einen Teil deiner Ausgaben zurück.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Sammle alle Belege: Rechnungen, Fahrtkosten, Hilfsmittel und Erstattungen
- Trage die Kosten in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ ein
- Hole ein ärztliches Attest zur medizinischen Notwendigkeit ein
- Bündle Ausgaben in einem Jahr, um die zumutbare Belastung zu überschreiten
- Gib sowohl Gesamtkosten als auch Erstattungen an
Ob Behandlung für Kinder oder Erwachsene, feste Zahnspange oder unsichtbare Aligner – die Regeln sind die gleichen. Je höher deine Gesamtkosten und je niedriger deine zumutbare Belastung, desto mehr profitierst du steuerlich. Mit der richtigen Vorbereitung wird die Kieferorthopäde-Rechnung in deiner Steuererklärung zu einem wertvollen Dokument für deine finanzielle Entlastung.




